© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 29.04.2024 - 15:32 Uhr

DORMAGO

Kindeswohl: Transparente Aufklärung am Sportinternat

01.02.2023 / 17:57 Uhr — Info Dormago - duz

„Ich suche nach Schwachstellen im System, finde aber keine“, sagte der damalige Geschäftsführer der Sportstiftung Nordrhein-Westfalen Jürgen Brüggemann anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Sportinternats Knechtsteden im Jahre 2018. Fünf Jahre später hat sich an dieser Aussage grundsätzlich nichts geändert. Doch angesichts aktueller Entwicklungen wird deutlich, dass auch die beste Einrichtung vom offenbar individuellen Versagen eines Mitarbeiters betroffen sein kann. Kopfschütteln und Unverständnis begleiten den Vorwurf des Besitzes kinderpornografischen Materials, der sich gegen den Leiter des Internates richtet.

Der derzeitige Stand: Bei der Durchsuchung am Dienstag im Internat und in der Privatwohnung des Internatsleiters aufgrund zweier Beschlüsse der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln wurden Datenträger sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden. „Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gab es keinen Haftbefehl, der Mann ist kooperativ und befindet sich ohne Auflagen auf freiem Fuß“, erklärt Staatsanwalt Dr. Christoph Hebbecker. Gegen weitere Personen wird nicht ermittelt.

Dass es sich um eine private Sache handelt, vermutet auch Wilhelm Meller, der Vorsitzende des Trägervereins. Aus Fürsorge habe man handeln müssen, der Internatsleiter wurde sofort freigestellt und der bisherige Stellvertreter Tobias Langner als Interimsleiter eingesetzt. Für Übergriffe auf Schülerinnen oder Schüler gebe es keine Anhaltspunkte. Schule, Internat und die Kooperationsvereine TSV Bayer Dormagen und AC Ückerath legen großen Wert auf Transparenz im Umgang mit dem Geschehen. So wurden die Institutionen informiert, die sich mit Fragen des Kindeswohls beschäftigen. Zudem gab es Gespräche mit Schülern und erklärende Briefe für die Eltern.

Makaber: Erst vor zwei Wochen wurde am Sportinternat eine Fortbildung für Lehrer und Mitarbeiter durchgeführt, bei der die Kindeswohlgefährdung im Mittelpunkt stand. Der Internatsleiter hatte sich federführend für die Durchführung der Veranstaltung eingesetzt.  

Info
2021 wurde der Paragraf 184b StGB verschärft. Der Besitz von Kinderpornografie wird gemäß Absatz 3 mit Freiheitstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. In der alten Fassung handelte es sich um ein Vergehen, jetzt ist es ein Verbrechen. Bei Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren besteht theoretisch die Möglichkeit, die Vollstreckung dieser Strafe zur Bewährung auszusetzen.

 

Fotoquelle: Archiv Dormago

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Normalerweise geht es rund ums Sportinternat um sportliche Themen
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